Freitag, 29. März 2024

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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Kompetente Beratung

Sie brauchen eine gezielte Unterstützung, wie Sie die Vorschriften der VStättVO konkret in Ihrem Betrieb umsetzen können?

Zunächst wird ihr individueller Beratungsbedarf festgelegt. Selbstverständlich erfolgt die Erarbeitung Ihrer speziellen Handlungsempfehlungen auf Grundlage aller Vorschriften rund um das Thema Versammlungsstätten. Hier ist neben der VStättVO vor allem das Regelwerk der Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen.


Leistungskatalog von Dienstleistungen im Rahmen der Umsetzung der VStättVO in Versammlungsstätten

  • Handbücher für die Umsetzung
    Es hat sich bewährt, wenn die Erkenntnisse dieser Analyse in einem Handbuch zusammengefasst werden, was für alle Mitarbeiter des Betreibers bzw. auch für Veranstalter grundlegende Informationen über die rechtlichen Grundlagen und die konkrete Umsetzung der VStättVO für die jeweilige Versammlungsstätte enthalten sollte.
     
  • Erarbeitung von Konzepten zur Übernahme der Betreiberverantwortung, Entwicklung von Betreibermodellen
    • Wie soll die Betreiberverantwortung delegiert werden?
    • Konkrete Delegationsvorschläge unter Berücksichtigung
      der GEFMA-Richtlinie 190
    • Erstellung konkreter Handbücher zu Umsetzung der VStättVO
       
  • Suche von neuen Betreibern für die Versammlungsstätten
     
  • Erarbeitung von Dienstanweisungen zur Umsetzung der VStättVO und Festlegung der Betreiberverantwortung unter Berücksichtigung der Grundregeln der Delegation
     
  • Über- bzw. Erarbeitung von Nutzungsordnung für die Versammlungsstätten
     
  • Suche von qualifizierten Personal für Ihre Versammlungsstätte
     
  • Schulung des Personals zu „Aufsicht führenden Personen in Versammlungsstätten“
  • Schulungen gem. § 42 Abs. 2 VStättVO Ihres Personals
  • Erarbeitung von Kooperationsvereinbarungen für die Übernahme der Betreiberverantwortung bzw. der Pflichten gem. § 40 VStättVO durch einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
  • Begehung der Versammlungsstätten im Hinblick auf die Vorschriften der VStättVO und DGUV Vorschrift 17 sowie DGUV R 115_002.
    (Über die Ergebnisse der Begehungen wird ein Protokoll, ev. eine Mängelliste gefertigt.)
  • Erarbeitung von speziellen Fragebögen für Veranstalter abgestimmt auf die Erfordernisse der jeweiligen Versammlungsstätte
  • Feststellung der höchstzulässigen Besucherzahl einer Versammlungsstätte
  • Erstellung von Bestuhlungsplänen einschließlich Begleitung des Genehmigungsverfahrens mit dem Bauordnungsamt
  • Erstellung von Rettungswegeplänen
  • Über- bzw. Erarbeitung von Brandschutzordnungen (Teile A, B und C) für Versammlungsstätten
     

Bei allen o.g. Dienstleistungen werden selbstverständlich die in der Broschüre „Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern“ der Unfallkassen im Rheinland beschriebenen Grundsätze und Empfehlungen berücksichtigt und auf die konkreten Erfordernisse der jeweiligen Kommune/Betrieb angepasst.