Donnerstag, 5. Dezember 2024

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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Gefährdungsanalyse bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten

mit Schwerpunkt Bürgerhäuser und Schulaulen

Ziele/Inhalte

Für die sichere Durchführung von Veranstaltungen gibt es diverse rechtliche Grundlagen, die bei einer Veranstaltung zu beachten sind.
In Deutschland finden sich die wesentlichsten Regelungen zum Bau und Betrieb in den jeweiligen Versammlungsstättenverordnung der Länder. In NRW ist dies seit 2009 die Sonderbauverordnung (SBauVO).
Regelungen, wie Veranstaltungen konkret umgesetzt werden, z.B. welche Anforde-rungen es bei Bühnenaufbauten, oder der Arbeit auf Bühnen- und Szeneflächen gibt, finden sich vor allem in den entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und den Unfallverhütungsvorschriften. In den Unfallverhütungsvorschriften ist auch geregelt, wie man grundsätzlich eine Gefährdungsanalyse durchzuführen hat und wer bei Leitung und Aufsicht auf eine Szenenfläche bzw. über die Veranstaltungstechnik wahrnehmen muss.
Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden zu erkennen, welche Vorschriften der SBauVO und der Unfallverhütungsvorschriften bei einer Gefährdungsbeurteilung zu beachten sind und in welcher Systematik diese durchzuführen ist.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

Vormittag (Rechtlicher Teil):

  • Schutzziele Anwendungsbereich und grundlegende Bau- und Betriebsvor-schriften der SBauVO
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschiften speziell für die Durchführung von Veranstaltungen insbesondere DGUV Vorschrift 18
  • Grundlagen der Gefährdungsanalyse;
    Grundsätze bei der Durchführung von Veranstaltungen

Nachmittag (praktischer Teil, Arbeit in Arbeitsgruppen)

  • Analyse von Veranstaltungen auf ihr Gefährdungspotential hin
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zum Schutz von persönlichen und sächlichen Rechtsgütern
  • Realisierung von Schutzmaßnahmen und Feststellung ihrer Wirksamkeit

Da die Teilnehmer die Gefährdungsbeurteilung möglichst an ihren eigenen Veran-staltungen durchführen sollen, werden Sie gebeten entsprechende Unterlagen wie Bestuhlungspläne, Fotos, Veranstaltungsbeschreibungen, etc. möglichst im Vorfeld der Dozentin zu übersenden, oder zum Seminar mitzubringen

Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab.

Tageseminar

Referentin
Kerstin Klode - Dipl. Finanzwirtin und selbständige Unternehmensberaterin,  Fachbuchautorin