Friday, 4. July 2025

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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Seminare aktuelle Termine

Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten (2 Tage) Abgesagt!!!!

Am 28.04.2020 09:30 Uhr in Garmisch-Partenkirchen

 “Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten“

Ziele/Inhalte

Mit dem Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnungen in Baden-Württemberg und Bayern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreiber und Veranstaltern.

Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfall-versicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Bayern abgestimmt. Die Schulung ist mit dem bekannten Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ bis auf eingeflossene Neuerungen im Regelwerk identisch. Die Namensänderung wird von den Unfallkassen gewünscht, da der Begriff der „Sachkunde“ an anderer Stelle höhere Relevanz besitzt.

Die Teilnehmer des Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bzw. Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 VStättVO zu betreuen und die Anwesenheit solcher risikoarmen Veranstaltungen abzudecken. Die Inhalte orientieren sich sehr an der täglichen Praxis in Versammlungsstätten.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

Schutzziele der VStättVO

Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV
(Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)

Grundlegende Bauvorschriften der VStättV
(Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)

Unfallverhütungsvorschrift des DGUV Vorschrift 17/18
„Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“

Erkennen von Gefährdungen

Erarbeitung von Schutzmaßnahmen

Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik

Einsatz von Aufsicht führenden Personen

Verantwortung der Aufsicht führenden Person

Vorbeugender Brandschutz

Praktische Übungen (Umsetzung von Bühnenanweisungen), in der Versammlungsstätte

Begehung der Versammlungsstätte

Erfahrungsaustausch

Die Seminarinhalte werden auf Grundlage, der VStättVO Baden-Württemberg und der VStättV Bayern durchgeführt.


Zielgruppen:
Mitarbeiter/innen wie Hausmeister/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter des Unternehmens Versammlungsstätte anwesend sind und damit ggfs. die Funktion des Veranstaltungsleiters bzw. die Betreiberverantwortung für den Betreiber gem. VStättVO übernehmen.

Dozenten:

Friedrich Baer (Meister für Veranstaltungstechnik)

Kerstin Klode (Dipl. Finanzwirtin, Fachbuchautorin)

Vorstellung Dozenten: https://kerstin-klode.de/kerstin-klode-ueber-uns.phtml

 

Termin:

28. und 29. April 2020

Ansprechpartner/in:

Kerstin Klode

Veranstaltungsort:

Kongresshaus

Garmisch-Partenkichen

Richard-Strauss-Platz 1a

82467 Garmisch-Partenkirchen

Raum "Dreitorspitze"

Uhrzeit: 09.30 bis 17.00 Uhr
Seminargebühr: € 559,30 / Pers. (€ 470,- + 89,30 Mwst)
(inklusive Skript und Tagungsgetränke)
 

 Anmeldung:

Kerstin Klode
Postfach 95 01 41
12461 Berlin

Tel: 030/63968392
Mail: infokerstin-klodede

 

 

« zurück    « Zur Seminarübersicht eingetragen am: 05.06.2019