Donnerstag, 18. April 2024

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Kerstin Klode
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Seminare aktuelle Termine

Betreiberverantwortung und Delegation – Was heißt das in Ihrer Versammlungsstätte? Was müssen Sie beachten?

Am 08.07.2022 09:30 Uhr in Mannheim

Betreiberverantwortung und Delegation – Was heißt das in Ihrer Versammlungsstätte? Was müssen Sie beachten?

Der Begriff „Betreiberverantwortung“ ist vielen Mitarbeitern bekannt. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) legt unter anderem Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Betreiber einer Versammlungsstätte fest. Wer ist aber überhaupt der Betreiber und welche Aufgaben hat dieser zu erfüllen?

Viele Versammlungsstätten werden von einer Betriebsgesellschaft, einem Amt oder einer Abteilung betrieben, die bauliche Unterhaltung hat jedoch das Land oder die Kommune oder eine andere Organisationseinheit im Unternehmen übernommen. Wer ist dann für was verantwortlich?

Außerdem ist zu beachten, dass nicht jede Aufgabe an jeden Mitarbeiter delegiert werden darf. Die MVStättVO aber auch der Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften fordern von den Mitarbeitern für die Übernahme bestimmter Aufgaben auch entsprechende Qualifikation. Der Betreiber hat eine Delegationspflicht, wenn er nicht selbst über die entsprechenden (Formal-)Qualifikationen verfügt.

Der Gesetzgeber regelt lediglich die Rahmenbedingungen, wie die konkrete Organisation in der jeweiligen Versammlungsstätte aussieht und welche Mitarbeiter welche Aufgaben erfüllen, muss der Betreiber bzw. der Unternehmer selbst festlegen.

Inhalte

  • Betreiberpflichten aus dem Baurecht (MVStättVO)
  • Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften
  • Delegationspflichten an Verantwortliche Personen
  • Welche Rolle haben Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Aufsicht führende Person oder Hausmeister?
  • Können Betreiberpflichten auch an Hausmeister oder Veranstalter übertragen werden?
  • Wie könnte eine geeignete Organisation aussehen?
  • Wie sollte das Vermietungsgeschäft organisiert werden?
  • Welche Organisationseinheit soll das Personal zugeordnet werden?
  • Wie werden Fremdfirmen und Dienstleister eingebunden? Welche Pflichten können Ihnen übertragen werden?

Die Antworten auf diese Fragen werden im Seminar erarbeitet. Um konkrete Fragestellungen direkt beantworten zu können, sind alle Teilnehmer herzlich eingeladen im Vorfeld oder zum Seminar entsprechende Unterlagen, wie Organigramme, Stellenbeschreibungen, (Miet-)Verträge, etc. zu übersenden oder mitzubringen.

Nutzen / Lernziel

Dieses Seminar baut auf den Inhalten des Seminars „Sicherheit für Ihre Veranstaltung“ auf und zeigt Ihnen, wie Ihr jeweiliger Betrieb organisiert sein muss, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Zielgruppe

Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiter aus dem Gebäude-/ Facilitymanagement, Veranstalter, Agenturen, Techniker

Seminardauer
1 Tag
9.30 – 17.00 Uhr

Teilnehmergebühr
Brutto: 450,– Euro
Netto: 378,15 Euro
(inkl. Tagungsgetränke, Snack und Seminarunterlagen)

Teilnehmerzahl
Mind. 7, max. 15 Teilnehmer

Referent/in

Kerstin Klode

Diplom-Finanzwirtin, Fachbuchautorin

Seminarort & Anfahrt
Congress Center Rosengarten Mannheim
Rosengartenplatz 2
68161 Mannheim

weitere Informationen und Buchung…

Ansprechpartnerin:
Jennifer Sior
Telefon: +49 621 4106 182
jennifersiormcon-mannheimde

Anmeldungen:

https://ieca-mannheim.de/course/betreiberverantwortung-und-delegation/ 

« zurück    « Zur Seminarübersicht eingetragen am: 22.11.2021