Donnerstag, 7. November 2024

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Kerstin Klode
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Seminare aktuelle Termine

Betreiberverantwortung und Delegation – Was heißt das in einer Versammlungsstätte?

Am 23.09.2025 09:00 Uhr in Münster-Coerde

Seminar
Betreiberverantwortung und Delegation - Was heißt das in einer Versammlungsstätte? 
Seminarnummer: Q27225

Ziele/Inhalte

Der Begriff Betreiberverantwortung ist zwar gemeinhin bekannt. Gesetze wie die
Sonderbauverordnung legen Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Betreiber
fest. Aber wer ist überhaupt Betreiber einer Versammlungsstätte und welche
Aufgaben hat er zu erfüllen?
Viele Versammlungsstätten werden von einer Betriebsgesellschaft, einem Amt oder
einer Abteilung betrieben; die bauliche Unterhaltung hat jedoch das Land oder die
Kommune oder eine andere Organisationseinheit inne. Wer ist dann eigentlich für
was verantwortlich?
Zudem darf nicht jede Aufgabe an jeden Beschäftigten delegiert werden. Die
SBauVO, aber auch der Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften fordern
für die Übernahme bestimmter Aufgaben entsprechende Qualifikationen. Der
Betreiber hat eine Delegationspflicht, wenn er nicht selbst über die entsprechenden
(Formal-)Qualifikationen verfügt.
Für all diese Fragen regelt der Gesetzgeber jedoch nur die Rahmenbedingungen.
Wie die konkrete Organisation in der Versammlungsstätte aussieht und welche
Beschäftigten welche Aufgaben erfüllen, muss der Betreiber selber festlegen.
In diesem Seminar gibt Ihnen die erfahrene Referentin einen Überblick über die
gesetzlichen Regelungen. Sie zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie
sich absichern können. Verschaffen Sie sich Klarheit!

Inhalte

Betreiberpflichteno aus dem

  • Baurecht (Sonderbauverordnung)
  • aus dem Arbeitsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften

Delegationspflichten an verantwortliche Personen

  •  Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
  •  Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  •  Aufsicht führende Person
  •  Hausmeisterin und Hausmeister
  • Können Betreiberpflichten auch an Hausmeister oder Veranstalter übertragen werden?
  • Wie könnte eine geeignete Organisation aussehen?
  • Wie sollte das Vermietungsgeschäft organisiert werden?
  • Welcher Organisationseinheit soll das Personal zugeordnet werden?
  • Wie werden Fremdfirmen und Dienstleister eingebunden? Welche Pflichten können ihnen übertragen werden?
Zielgruppen:
 
(Kommunale) Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen
Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem
Gebäude-/Facilitymanagement, Veranstalterinnen und Veranstalter, Technikerinnen
und Techniker, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Agenturen
 

Dauer: 1 Tag 
jeweils ca 9:00 bis ca. 16:00
 

Hinweise:

Sie können gerne Fragen und Fälle aus Ihrer Praxis (Unterlagen, Organigramme, Stellenbeschreibungen, (Miet-)Verträge) vor dem Seminar beim Studieninstitut einreichen oder in digitaler Form zum Seminar mitbringen.


Dozentin:

Kerstin Klode  (Dipl. Finanzwirtin)
                         Fachbuchautorin
 

 

Termin:

 

23.09.2025

Ansprechpartner/in:

Britta Decker
(für alle organiatorischen Fragen und Anmeldungen)

Veranstaltungsort:

Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe 

An den Speichern 10

48157 Münster

Uhrzeit: 09.00 bis ca.16.00 Uhr
Seminargebühr:

Preis pro Teilnehmer 210,00 € zzgl. MwSt

Anmeldung:

 

 

Anmeldungen bitte direkt beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe in Münster

Tel: 0251 26597-20
Email: deckerstiwlde

Online anmelden

Seminarnummer:  Q27225 bitte bei Anmeldung angeben!

« zurück    « Zur Seminarübersicht eingetragen am: 03.07.2024