Dienstag, 16. April 2024

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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Betreiberverantwortung und Delegation – Was heißt das in einer Versammlungsstätte

Der Begriff Betreiberverantwortung ist vielen Mitarbeitern bekannt. Gesetze, wie die Versammlungsstättenverordnungen der jeweiligen Bundesländer legen Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Betreiber fest.
Wer ist aber überhaupt der Betreiber eine Versammlungsstätte und welche Aufga-ben hat dieser zu erfüllen?
Viele Versammlungsstätten werden von einer Betriebsgesellschaft, Amt oder Abtei-lung betrieben, die bauliche Unterhaltung hat jedoch das Land oder die Kommune
oder eine andere Organisationseinheit im Unternehmen. Wer ist dann für was ver-antwortlich?
Außerdem ist zu beachten, dass nicht jede Aufgabe an jeden Mitarbeiter delegiert werden darf. Die Vorschriften im Baurecht aber auch im Arbeitsschutz und die Un-fallverhütungsvorschriften fordern von den Mitarbeitern für die Übernahme be-stimmter Aufgaben auch entsprechende Qualifikation. Der Betreiber hat eine Dele-gationspflicht, wenn er nicht selber über die entsprechenden (Formal-)Qualifikationen verfügt.
Der Gesetzgeber regelt jedoch nur die Rahmenbedingungen, wie die konkrete Or-ganisation in der jeweiligen Versammlungsstätte aussieht und welche Mitarbeiter welche Aufgaben erfüllen, muss der Betreiber bzw. der Unternehmer selber festle-gen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

• Betreiberpflichten aus dem Baurecht
• Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschrif-ten
• Delegationspflichten an Verantwortliche Personen
Welche Rolle haben Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Aufsicht führende Person oder Hausmeister?
• Können Betreiberpflichten auch an Hausmeister oder Veranstalter übertra-gen werden?
• Wie könnte eine geeignete Organisation aussehen?
• Wie sollte das Vermietungsgeschäft organisiert werden?
• Welche Organisationseinheit soll das Personal zugeordnet werden?
• Wie werden Fremdfirmen und Dienstleister eingebunden? Welche Pflichten können Ihnen übertragen werden?

Die Antworten auf die Fragen, erarbeiten wir im Seminar. Die Teilnehmer können im Vorfeld oder im Seminar gerne Ihre Fragen stellen. Damit diese Fragen konkret be-antwortet werden können, können im Vorfeld oder zum Seminar auch entspre-chende Unterlagen, die Organigramme, Stellenbeschreibungen, (Miet-)Verträge am besten digital mitgebracht bzw. übersandt werden.

Zielgruppe:
Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiter aus dem Gebäude-/ Facilitymanagements, Veran-stalter, Agenturen, Techniker

Seminardauer: 1 Schulungstag