VersammlungsstättenVO
Seminar - „Versammlungsstättenverordnung
- Aufgaben und Haftung der Führungskraft“
Ziele/Inhalte
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung in den einzelnen Bundesländern werden erhöhte Anforderungen, vor allem an die Führungskräfte gestellt. Diese übernehmen in der Regel die Betreiberverantwortung und sind für den optimalen Ablauf in der Versammlungsstätte verantwortlich. Dies fordert mehr Eigenverantwortung und birgt die Gefahr der persönlichen Haftung bei Betreibern und Führungskräften von Versammlungsstätten. Die Teilnehmer sollen erkennen, ob die Vorschriften der geänderten Versammlungsstättenverordnung Auswirkungen auf die Organisation innerhalb ihrer Versammlungsstätten haben müssen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Schutzziele der VersammlungsstättenVO
- Grundlegende Bauvorschriften
(Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege, etc.) - Grundlegende Betriebsvorschriften
- Betreiberpflichten allgemein und nach VStättVO
- Verantwortliche Personen (Verantwortlichen f.
Veranstaltungstechnik, Veranstalter, Sachkundige Aufsichtsperson) - Personaleinsatz in der Versammlungsstätte
Welche Verantwortlich Person muss anwesend sein? - Möglichkeiten der Umsetzung der VStättVO in Versammlungsstätten
- Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen
- Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bei der Vermietung von Versammlungsstätten und der Organisation von Veranstaltungen
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage, der im Bundesland geltenden VStättVO dargelegt.
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen, die mit der Organisation von Veranstaltungen (Kulturamt, Stadtmarketing, Bezirksverwaltungsstellen, etc.) und der Vermietung von Versammlungsstätten (Schulaulen, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, etc.) betraut sind. Geschäftsführer/innen und Entscheider/innen von Veranstaltungszentren, Hotels oder anderen Versammlungsstätten.
Dauer
1 Schulungstag ca. 6 Stunden
Referentin
Kerstin Klode (Dipl. Finanzwirtin)