Samstag, 27. Juli 2024

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Kerstin Klode
  • Kerstin Klode Versammlungsstätten - Information - Beratung - Schulung
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Sicherheitskonzepte für (Groß-)veranstaltungen auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)

Die MVStättV, ist in fast allen Bundesländern als Landesverordnung umgesetzt und stellt bestimmte Anforderungen an den Betrieb von Versammlungsstätten.
Eine Anforderung ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Veranstaltungen ab 5.000 Personen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Bei der Erstellung eines solchen Sicherheitskonzeptes ist die Veranstaltung auf Ihre Gefährdungen zu untersuchen. Häufig werden bei der Erstellung solcher Sicherheitskonzepte nur Teilaspekte, wie die Zahl von Ordnungskräften oder Brandsicherheitswachen berücksichtigt und die Bedeutung eines funktionierenden Sicherheitskonzeptes unterschätzt. Bei Veranstaltungen können jedoch von ganz unterschiedlichen Aspekten Gefährdungen ausgehen. Daher muss ein Sicherheitskonzept auch Fragen zum Veranstaltungsort, dem Publikum, dem Programm, der Technik, An- und Abfahrt, etc. beantworten.
Die speziellen Anforderungen sind in der Regel von der konkreten Versammlungsstätte (bei Open-Air-Veranstaltungen auch vom Gelände, Zufahrt und Wetter) und dem Grad der Gefährdung für die Besucher und Mitarbeiter abhängig.
Wie wichtig es ist, sich im Vorfeld mit allen möglichen Gefährdungen im Vorfeld einer Veranstaltungs auseinanderzusetzen, haben die Ereignisse bei der Love-Parade in Duisburg gezeigt.


Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

  • Betreiberpflichten der MVStättV
  • Eignung der Versammlungsstätte für bestimmte Veranstaltungen
  • Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl
    (Fläche, Rettungswege)
  • Gefährdungen in Versammlungsstätten und bei Open-Air Veranstaltungen
    Wie und wer ermittelt diese Gefährdungen?
  • Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
  • Einsatz von Ordnungsdiensten, Brandsicherheitswachen und Sanitätsdienst, etc.
  • Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, wie Polizei, Feuerwehr, etc.
  • Verantwortliche Personen
    (Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Betreiber, Veranstalter, Sachkundige Aufsichtsperson)

Zielgruppe
Mitarbeiter und Führungskräfte die für die Durchführung von Veranstaltungen zuständig sind, sowie Mitarbeiter in Ordnungsbehörden

Tageseminar

Referentin
Kerstin Klode - Dipl. Finanzwirtin und selbständige Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin