Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten
Ziele/Inhalte
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung in den einzelnen Bundesländer werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreiber und Veranstaltern. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Schutzziele der VersammlungsstättenVO
- Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Unfallverhütungsvorschrift des DGUV Vorschrift 17 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
- Erkennen von Gefährdungen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz von Aufsicht führenden Personen
- Verantwortung der Aufsicht führenden Personen
- Vorbeugender Brandschutz
- Praktische Übungen (Umsetzung von Bühnenanweisungen), ev. auf der Bühne einer Versammlungsstätte
- Erfahrungsaustausch
Zielgruppen
Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen für Versammlungsstätten, Mitarbeiter/innen die Veranstaltungen organisieren; Lehrer/innen und Schulleiter/innen von Schulen. Hausmeister/innen von Schulen und Mehrzweckhallen.
Dauer
12 Unterrichtsstunden, 2 Unterrichtstage
Höchsteilnehmerzahl
15 bis maximal 18 ,da großer Wert auf Erfahrungsaustausch und praktische Übungen gelegt wird.
Referenten
Kerstin Klode (Dipl. Finanzwirtin)
Friedrich Baer (geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik)